CORONASCHUTZVERORDNUNG AB 16.01.22
Liebe Mitglieder,
die Coronaschutzverordnung für NRW wurde aktualisiert.
Ab dem 13.01.22 entfällt für Geboosterte, sowie für viele Genesene und kürzlich Geimpfte, unten sind alle aufgeführt für die, die Testpflicht entfällt.
Für alle andern bleibt die Testpflicht bestehen.
Für wen entfällt die Testpflicht alles:
Geimpft-geimpft-geimpft:
Wer bei seiner Erstimpfung Biontech, Moderna oder Astrazeneca erhielt, benötigt für die Grundimmunisierung noch die Zweitimpfung. Wer danach die dritte Impfung bekommen hat (mit Biontech oder Moderna in der Regel frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung), gilt noch ab demselben Tag als geboostert und ist somit von der Testpflicht der 2G-plus-Regel befreit.
Geimpft-geimpft-geimpft (auch in jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
Für diejenigen, die mit dem Einfach-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gibt es eine Änderung: Auch sie brauchen jetzt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten und von der Testpflicht befreit zu werden. Davor galten sie schon nach zwei Impfungen als geboostert.
Geimpft-geimpft (für etwa zweieinhalb Monate):
Wer zweifach geimpft ist, wird zwischenzeitig Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen – wenn die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Genesen (für etwa zwei Monate):
Wer genesen ist, wird zwischenzeitig ebenfalls Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen – wenn der positive PCR-Test mehr als 27 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Geimpft-genesen:
Wer zuerst einfach geimpft wurde und danach mit PCR-Nachweis mit Corona infiziert war, wird Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen.
Genesen-geimpft:
Das gilt auch andersherum: Wer eine Corona-Infektion mit einem PCR-Test nachweisen kann und eine darauffolgende Impfung, wird Geboosterten ebenfalls gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen.
Genesen-geimpft-geimpft:
Wer sich zunächst mit Corona infiziert hatte und dann zweimal impfen ließ, gilt als geboostert und ist von der Testpflicht befreit.
Geimpft-genesen-geimpft:
Auch wer zunächst einmal geimpft wurde, sich danach mit Corona infizierte und sich dann noch ein zweites Mal impfen ließ, gilt als geboostert und von der Testpflicht ausgenommen.
Geimpft-geimpft-genesen:
Von der Testpflicht der 2G-plus-Regel befreit ist auch, wer doppelt geimpft ist und sich danach mit Corona infiziert hat. Er oder sie gilt dann auch als geboostert.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/geboostert-nrw-2g-plus-100.html