Coronaschutzverordnung ab 28.12.21
Liebe Mitglieder,
die Landesregierung NRW hat für alle Fitnessstudios ab dem 28.12.21 die 2G Plus Regel festgelegt.
Das heißt, jeder braucht noch zusätzlich einen aktuellen negativ Test für das Vereinshaus
(maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test)
Bei Schülerinnen & Schüler unter 18jahren reicht ein Testnachweis
(Bei sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Aktivitäten gelten auch 16- und 17-jährige Schülerinnen und Schüler wie Geimpfte und Genesene.)
Hier alle Testzentren im Umkreis, wo Ihr euch kostenlos testen lassen könnt: https://www.kreis-olpe.de/Themen/Coronavirus/Corona-Virus-Alle-Infos-auf-einen-Blick/index.php?La=1&object=tx,3125.1781.1&kat=&kuo=2&sub=0